Niederschlagswassergebühr

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,83 € (Stand 01.01.2026). Weitere Details sind aus der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2017 i.d.F. der 8. Nachtragssatzung vom 23.12.2025 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) zu entnehmen.

Regenwasser Regenwassergebühr Kosten Niederschlagswasser

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Frau B. Sürer

Niederschlagswassergebühren Wasserrechtliche Erlaubnis

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Herr J. Espinosa

Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren

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