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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokuente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstllung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
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