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Lesen Sie hier, wenn Sie Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme von Schülerfahrkosten für Ihr Kind durch die Stadt Wermelskirchen haben.
Bei der Schülerbeförderung handelt es sich um eine Übernahme der notwendigen Fahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Stadt Wermelskirchen als Schulträger der besuchten Schule übernimmt unabhängig vom Wohnsitz des Schülers die notwendigen Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule. In der Regel geschieht dies durch Aushändigung eines Tickets der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK). Der Stadt Wermelskirchen obliegt jedoch keine Pflicht zur Beförderung.
Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht in der Regel, wenn der kürzeste Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schüler der Grundschule und der Förderschule Klasse 1-4 mehr als 2 km, für die Schüler der Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschule und Förderschule Klasse 5-10 sowie für die Schüler der Gymnasien Klasse 5-EF (frühere Klasse 10) mehr als 3,5 km und für die Schüler der Gymnasien Jahrgang 11 und 12 sowie der Gesamtschule Jahrgang 11-13 mehr als 5 km beträgt.
Maßgeblich ist die Entfernung auf dem kürzesten Fußweg in der einfachen Entfernung zwischen Schule und der Wohnung des Schülers.
Bei Schülern, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, werden nur die Fahrkosten übernommen, die zur nächstgelegenen Schule entstehen würden, d.h. falls zur nächstgelegenen Schule keine Fahrkosten entstehen, können auch zur besuchten Schule keine Fahrkosten übernommen werden.
Darüber hinaus können Schülerfahrkosten aus gesundheitlichen Gründen, die das Zurücklegen des Schulweges nicht nur vorübergehend wesentlich beeinträchtigen, übernommen werden.
Schülerfahrkosten werden nur auf Antrag übernommen, vom Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten ist jeder Wohnungs- oder Schulwechsel mitzuteilen.
Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten ist in der besuchten Schule zu stellen, Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
Ist eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich, kann in besonderen Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung erfolgen. Die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW beträgt 0,13 € /km.
Eine Fahrplanauskunft finden Sie im Internet: https://www.vrsinfo.de/fahrplan/fahrplanauskunft.html
Hinweis: Den Schülerticket-Antrag finden Sie unter Links.
SchülerTicket Antrag (fakultativ)
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