Sondernutzung

Sondernutzungen sind z. B.:

  • Verkaufseinrichtungen mit festem Standort
  • Verkauf ohne festen Standort (mit oder ohne Verkaufswagen)
  • Warenauslagen vor Verkaufsstätten
  • Automaten
  • Kommerzielle Werbe- und Informationsstände
  • Werbeanlagen (z. B. Plakate, Werbeträger, Werbeflachtafeln, zu Werbezwecken abgestellte Fahrzeuge und Anhänger, Werbemasten, Fahnen, sonstige Werbeanlagen)
  • Container
  • Baustelleneinrichtungsflächen mit und ohne Bauzaun (Arbeitsflächen, Baubuden, Arbeitswagen, Gerüste, Materiallagerungen)
  • Veranstaltungen (z. B. Marktveranstaltungen, Volksfeste, Informations,- Kultur-, Sport- und Musikveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, Weihnachtsmärkte, Zirkusgastspiele)
  • Außengastronomie

 

Der Antrag ist schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen.

Außengastronomie, Veranstaltungen, Baustellen, Container, Werbeanlagen, Automaten, Verkaufswagen
Antrag auf Sondernutzung
Plakate
Werbeträger