Überwachung des ruhenden Verkehrs

Sie können in Wermelskirchen auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in der Tiefgarage des Bürgerzentrums kostenfrei parken.
 
Das Parken wird im Bereich der Innenstadt ausschließlich mittels Parkscheibe geregelt.
 
Es gilt ein Zonenhalteverbot für den Bereich der Telegrafenstraße, Carl-Leverkus-Straße, Kölner Straße und der Oberen Remscheider Straße. Hier darf man mit Parkscheibe bis zu einer halben Stunde parken. Das Parken im übrigen Bereich der Innenstadt ist mit Parkscheibe derzeit auf zwei Stunden begrenzt.
 
Auch längere Parkzeiten sind möglich: in der Tiefgarage des Bürgerzentrums ist Parken mit Parkscheibe bis zu 4 Stunden erlaubt. Für Langzeitparker stehen im weiteren Innenstadtbereich an verschiedenen Stellen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
 
Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt der Ordnungsverwaltung.
 
Die Straßenzüge im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Schließlich wollen auch Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.

Bußgeld

Kontakt

Herr S. Glatzel

Sachgebietsleiter VKÜ / Ermittlungs- / Ordnungsdienst, ZAP

Zentraler Ansprechpartner für Veranstaltungen unter freiem Himmel

Ordnungsamt
Raum: 1.11
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

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Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.