Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Die Erhebung erfolgt aufgrund der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wermelskirchen (Vergnügungssteuersatzung) vom 21.12.2010.
 
Besteuert werden u.a. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art im Stadtgebiet Wermelskirchen - entweder nach der Größe des benutzen Raumes oder als Kartensteuer bei Eintrittsverkauf.
Weiter unterliegen der Besteuerung alle im Stadtgebiet von Wermelskirchen aufgestellten Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte und dergleichen.

Kontakt

Frau H. Garrels

Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer

Rathaus
Raum: 1.11
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.