Vertriebenenangelegenheiten

Das Sozialamt ist für die erstmalige Unterbringung und die Betreuung von Spätaussiedlern zuständig.
 
Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz sind deutsche Volkszugehörige,  die die Voraussetzungen des § 4  Abs. des BVFG erfüllen, sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge.
 
Folgende Angelegenheiten werden hier für Vertriebene und Spätaussiedler bearbeitet:

  • Ausstellung von Spätausssiedlerbescheinigungen und verlorenen Vertriebenenausweisen
  • Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden, z.B. für Rentenangelegenheiten
  • Antragsaufnahme Eingliederungspauschale

Spätausssiedlerbescheinigungen:
Registrierschein, Geburtsurkunde, ggf. Nachweis über Namensänderung
Verlorene Ausweise:
Verlustanzeige Fundbüro, Personalausweis
Rentenangelegenheiten:
Schriftverkehr der BVA oder LVA, Personalausweis, Geburtsurkunde
Eingliederungspauschale:
Spätaussiedlerbescheinigung, Nachweis Kommandantur-aufsicht / Trud-Armee