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Das Sozialamt ist für die erstmalige Unterbringung und die Betreuung von Spätaussiedlern zuständig.
Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz sind deutsche Volkszugehörige, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. des BVFG erfüllen, sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge.
Folgende Angelegenheiten werden hier für Vertriebene und Spätaussiedler bearbeitet:
Spätausssiedlerbescheinigungen:
Registrierschein, Geburtsurkunde, ggf. Nachweis über Namensänderung
Verlorene Ausweise:
Verlustanzeige Fundbüro, Personalausweis
Rentenangelegenheiten:
Schriftverkehr der BVA oder LVA, Personalausweis, Geburtsurkunde
Eingliederungspauschale:
Spätaussiedlerbescheinigung, Nachweis Kommandantur-aufsicht / Trud-Armee
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