Zuständigkeiten

Das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen enthält zahlreiche Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Ortsrechtes werden demgemäß mit Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe geahndet.
 
Nachstehend sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen aufgeführt und die für die Verfolgung von Verstößen zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Ansprechpartner benannt.
 

Hundesteuersatzung:

§ 11 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Unterlassen der rechtzeitigen An- bzw. Abmeldung eines Hundes

Amt 20
Frau Macholl
02196/ 710-223
steuer@wermelskirchen.de
 

Vergnügungssteuersatzung:

§ 14 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: falsches Abgeben von Spielumsätzen
 
Amt 20
Herr Engels
02196/ 710-220
gewerbe@wermelskirchen.de
 

Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:

§ 13 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Unterlassen der Kenzeichnung seines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Hausnummer, Verschmutzen einer öffentlichen Verkehrsfläche oder Führen eines unangeleinten Hundes auf diesen Flächen
 
Amt 32
Frau Koch
02196/ 710-328
m.koch@wermelskirchen.de
 

Satzung über die Nutzung öffentlicher Spielflächen:

§ 6 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Das Mitführen von Tieren, Verunreinigung der Spielflächen oder Konsum alkoholischer Getränke
 
Amt 32
Frau Koch
02196/ 710-328
m.koch@wermelskirchen.de
 

Satzung über die Straßenreinigung (Kehr- und Winterdienst, soweit auf den Anlieger übertragen):

§ 10 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Unterlassen des Kehr-/ Winterdienstes
 
Amt 32
Frau Koch
02196/ 710-328
m.koch@wermelskirchen.de
 

Satzung hinsichtlich der Spielplätze für Kleinkinder:

§ 6 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Anlegen von zu kleinen oder ungeeigneten Spielflächen iSd Bauordnung oder Unterlassen deren Unterhaltung
 
Amt 61
Herr Alles
02196/ 710-633
h.alles@wermelskirchen.de
 

Satzung über das Einsammeln, Vermeiden und Verwerten von Abfällen:

§ 25 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Entsorgen von Abfällen entgegen den Bestimmungen der Satzung,  Einfüllen von Abfällen in anderen als den vorgesehenen Behältern (Plastik in Restmülltonne) oder unbefugtes Durchsuchen oder Wegnehmen von Abfällen
 
Amt 20
Frau Klein
02196/ 710-224
abfall@wermelskirchen.de
 

Satzung über die Grundstücksentwässerung:

§ 15 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Einleiten von Gefahrstoffen, Missachten des Anschluss  und Benutzungszwangs
 
Amt 20
Frau Greco
02196/ 710-224
abfall@wermelskirchen.de
 

Satzungen über Sondernutzungen öffentlicher Straßen, Wegen und Plätzen:

§ 21 Verstöße unter Anderem zum Beispiel: Widerrechtlicher Gebrauch oder Verstoß gegen Auflagen
 
Amt 32
Frau Koch
02196/ 710-328
m.koch@wermelskirchen.de