Logo Wermelskirchen Logo Wermelskirchen
Menu
  • Aktuelles
    Rathaus

    Aktuelles | Rathaus
    zurück
    • Newsroom
    • Pressestelle
    • Pressemitteilungen
    • Social Media
    • Amtliche Bekanntmachung
    • Öffentliche Ausschreibungen
    • Bauarbeiten | Straßensperrungen
    • Aktuelle Themen
    • Hilfe für Geflüchtete
    • Info zur Energiekrise
    • Ratgeber Stromausfall
    • Stadtinfos
    • Bürgermeisterin
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Haushalt | Finanzen
    • Webcam
    • Notdienste
    • Stadtgeschichte
    • Städtepartnerschaften
    • Zensus
    • Erinnern | Gedenken
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Ausbildung | Duales Studium
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Praktika | Praktikumsplätze
    • Bürgerservice
    • Bürgerbüro
    • Öffnungszeiten
    • Dienstleistungen A-Z
    • Formulare A-Z
    • Kontakt | Bankverbindung
    • Terminbuchung online
    • Raumbuchung online
    • http://www.wermelskirchen.de/maengelmelder/
    • Online-Services
    • Ordnungsamt
    • Standesamt
    • Wohnen
    • Feuerwehr | Rettungsdienst
    • Geoportal Wermelskirchen
    • Politik | Wahlen
    • Rat der Stadt
    • Mitglieder des Rates
    • Gremien
    • Fraktionen
    • Sitzungskalender
    • Sitzungen - Übersicht
    • Beiräte
    • Ortsrecht
    • Wahlen
    • Verwaltung A-Z
    • Stadtverwaltung A-Z
  • Soziales
    Gesellschaft

    Soziales | Gesellschaft
    zurück
    • Ehrenamt
    • Vorwort der Bürgermeisterin
    • Ehrenamtsbörse
    • Koordinierungsstelle
    • Anerkennung & Wertschätzung
    • Vereine & Initiativen
    • Älter werden in Wermelskirchen
    • Beratung
    • Finanzielle Hilfen
    • Wohnen im Alter
    • Aktiv im Alter
    • Infos | Broschüren
    • Seniorenbeirat
    • Migration | Integration
    • Ausländerbehörde
    • Volkshochschulenkurse
    • Gesundheit
    • Krankenhaus
    • Defibrillator
    • Gesundheitsamt
    • Friedhof
    • Friedhöfe
    • Bestattungen
  • Kinder
    Jugendliche

    Kinder | Jugendliche
    zurück
    • Hilfe für Familien
    • Netzwerk Kinderschutz
    • Beratungsstelle
    • Erzieherische Hilfen
    • Adoption | Pflegekinder
    • Amtsvormundschaft
    • Frühe Hilfen
    • Verfahrenslotse
    • Unterhaltsvorschüsse
    • Kinderbetreuung
    • Kindertagesstätten | Kita-Beiträge
    • Kindertagespflege
    • Familienzentrum
    • Offene Ganztagsschulen | OGS-Beiträge
    • Platzsuche
    • Schulen
    • Grundschulen
    • Weiterführende Schulen
    • Jugend
    • Kinder- | Jugendparlament
    • Schulsozialarbeit
    • Kattfabrik
    • Jugendfreizeitpark
    • Jugendberufshilfe
    • Jugendhilfe im Strafverfahren
    • Ferienangebote | Freizeitangebote
    • Projekt Kinderstadt
    • Freizeitangebote
    • Ferienbetreuung
  • Kultur
    Freizeit

    Kultur | Freizeit
    zurück
    • Kulturangebote
    • Kattwinkelsche Fabrik
    • Kulturstätten
    • Kulturschaffende
    • Vereine
    • Sehenswertes
    • Bildungsangebote
    • Stadtbücherei
    • Musikschule
    • Volkshochschule
    • Schulen
    • Sportangebote
    • Sportvereine
    • Sporthallen
    • Sportplätze
    • Bäder
    • Stadtsportverband
    • Freizeitangebote
    • Erlebnis Natur
    • Radfahren
    • Wandern
    • Jugendfreizeitpark
    • Spielplätze
    • Veranstaltungen
    • Veranstaltungskalender
    • Ticketservice
    • Kirmes
    • Vereine | Initiativen
    • Vereine A-Z
  • Umwelt
    Bauen

    Umwelt | Bauen
    zurück
    • Stadtplanung | Entwicklung
    • Flächennutzungsplan
    • Bürgerbeteiligung
    • Bebauungspläne
    • Innen- | Außenbereichssatzungen
    • Einzelhandelskonzept
    • Integriertes Entwicklungs- | Handlungskonzept
    • investiver Verfügungsfonds
    • Innovationsquartier Rhombus
    • Jugendfreizeitpark
    • Hüpptal
    • Fassadenprogramm
    • Bauen
    • Rund ums Bauen
    • Bauberatung
    • Bauen Online
    • Baugrundstücke (städtisch)
    • Baugrundstücke (von Projektentwicklern)
    • Aktuelle Bauprojekte
    • Denkmalschutz
    • Aufgaben und Ziele
    • Denkmalkataster
    • Verfahren
    • Steuer und Förderung
    • Umwelt | Klima
    • Kommunale Wärmeplanung
    • Landschafts- | Naturschutz
    • Umgebungslärm | Lärmaktionsplanung
    • LED-Flutlicht an Sportplätzen
    • Motorradlärm
    • Klimafolgenanpassung
    • Grundstücksentwässerung
    • Beutelspender zur Entsorgung von Hundekot
    • Verkehr | Mobilität
    • Parkplätze
    • Verkehrsverbindungen
    • Bürgerbus
    • Elektromobilität
    • Ladestationen und Fahrradverleih
    • Radtrasse
    • Stadtplan
    • Digitale Karten
    • Mitfahrbänke
  • Wirtschaft
    Tourismus

    Wirtschaft | Tourismus
    zurück
    • Wirtschaftsstandort
    • Wirtschaftsstandort Wermelskirchen
    • Glasfaserausbau
    • Wirtschaftsförderung
    • Wirtschaftsförderung Wermelskirchen
    • Tourismus
    • Wandern
    • Fahrradfahren
    • Sehenswürdigkeiten in Wermelskirchen
    • Das Bergische
    • Freizeitangebote
    • Gastronomie | Übernachtungen
    • Hotels
    • Cafes

Dienstleistungen A-Z

  • Startseite
  • Aktuelles | Rathaus
  • Verwaltung A-Z
  • Stadtverwaltung A-Z
  • Dienstleistungen A-Z
  • Personalausweise/Reisepässe
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgsetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbür aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten hne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalauswei:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Personalausweise/Reisepässe
Reisepass

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 ). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00  

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollende haben = 70,00 .
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 .
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 .
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com 
  •  
  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)
https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/verwaltung-a-z/stadtverwaltung-a-z/dienstleistungen-a-z/show/personalausweisereisepaesse
Bürgerbüro Wermelskirchen
Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
Telefon 02196 710-330 bis 710-335
Fax 02196 710-7330 bis 710-7335
E-Mail Buergerbuero@wermelskirchen.de
Gruppe Bürgerbüro
Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen

A.

Dicke

Empfang Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
Bürgerbüro Empfang
Telefon
02196 710-136
E-Mail
empfang@wermelskirchen.de

A.

Ciubotaru-Pop

Empfang Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
Empfang Bürgerbüro
Telefon
02196 710-136
E-Mail
empfang@wermelskirchen.de

J.

Busch

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
E-Mail
j.busch@wermelskirchen.de

H.

Aldemir

Bürgerbüro/Poststelle

Standardöffnungszeit

Montag

08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Freitext

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.

 

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E 0.17
Telefon
02196 710-296
E-Mail
H.Aldemir@wermelskirchen.de

D.

Bahr

Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,

Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Telefon
02196 710-334
E-Mail
D.Bahr@wermelskirchen.de

Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Fax
02196 710-7330
E-Mail
Buergerbuero@wermelskirchen.de

C.

Czaja

Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,

Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
E-Mail
C.Czaja@wermelskirchen.de

G.

Dunkel

Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,

Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Telefon
02196 710-334
E-Mail
G.Dunkel@wermelskirchen.de

S.

Felten

Bürgerbüro, Wahlen

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-344
Telefon
02196 710-334
E-Mail
S.Felten@wermelskirchen.de

S.

Kaufmann

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Telefon
02196 710-334
E-Mail
S.Kaufmann@wermelskirchen.de

J.

Lubaszewski

Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,

Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Telefon
02196 710-334
E-Mail
J.Lubaszewski@wermelskirchen.de

A.

Oster

Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro, Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
E-Mail
A.Oster@wermelskirchen.de

G.

Sarikaya

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Telefon
02196 710-334
E-Mail
g.sarikaya@wermelskirchen.de

T.

Wegg

Sachbearbeitung Bürgerbüro

Öffnungszeit Bürgerbüro

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Samstag

09:00 - 13:00 Uhr

Freitext

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Mittwoch zwischen 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)

Anschrift
001 Telegrafenstraße 29-33 42929 Wermelskirchen
E. 14
Telefon
02196 710-330
Telefon
02196 710-334
E-Mail
T.Wegg@wermelskirchen.de

Personalausweise/Reisepässe

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

  • persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
  • ein aktuelles, ausschließlich digitales Passfoto, das den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
    Das Passfoto kann im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr: 5 €). Alternativ nutzen Sie bitte ausschließlich zugelassene Fotodienste. (Eine Auswahl finden Sie hier: Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com)
  • Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand). 

Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden. 

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00 €
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00 €
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00 €
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00 € 

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 €.
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 €.
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 €.
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00 €

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 € wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)
  • Terminvereinbarung ONLINE
  • Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
  • Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com

     

  • Zustimmungserklärung für Kinderpässe /-ausweise (Online)

    Für die Beantragung eines Ausweises für Kinder bringen Sie bitte dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und ausgedruckt zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit.

  • Bürgerbüro Wermelskirchen
  • Gruppe Bürgerbüro
Ausweis abholen, Reisepass abholen, Statuscheck, Abholung Reisedokumente
Reisepass

Noch nicht das gefunden was Sie suchen?
Benutzen Sie einfach unsere Suche.
Melden Sie sich jetzt bei unserem Newsletter an
hier kostenfrei anmelden

Bei weiteren Anliegen können Sie uns hier erreichen:
+49 2196 710-0 Kontaktformular So finden Sie uns Stadtplan

Folgen Sie uns auf


© 2025 Wermelskirchen

  • Impressum
  • Datenschutz
Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erforderlich

Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.

NameZweckAblaufTypAnbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website trackingItem.Website
fe_typo_user Weist dem Besucher eine Session auf dem Server zu Session HTTP Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
gpdriframe* Speichert die Einstellung ob die Datenübertragung des jeweiligen Dienstes akzeptiert wurde 1 Jahr HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
popup_dismiss Speichert den Status des Popups 30 Minuten HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
Statistik

NameZweckAblaufTypAnbieter
_pk_ses Speichert Informationen über den Besuch der Website 30 Minuten HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
_pk_id Speichert eine Besucher-ID 13 Monate HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
_pk_ref Speichert, wie der Besucher die Website aufgerufen hat 6 Monate HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT