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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider kine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
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Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
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Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
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Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
A.
Dicke
Empfang Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
J.
Busch
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
H.
Aldemir
Empfang Bürgerbüro/Poststelle
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
D.
Bahr
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
C.
Czaja
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
G.
Dunkel
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
S.
Felten
Bürgerbüro, Wahlen
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
S.
Kaufmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
J.
Lubaszewski
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
A.
Oster
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro, Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
G.
Sarikaya
Sachbearbeitung Bürgerbüro
T.
Wegg
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
Für die Beantragung eines Ausweises für Kinder bringen Sie bitte dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und ausgedruckt zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit.