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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.
Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro abholen oder bequem nach Hause schicken lassen (zusätzliche Informationen unter Kosten Direktversand).
Ausweisdokumente können innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgegeben werden.
Personalausweis:
Reisepass:
*Direktversand für Ausweisdokumente
Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 EUR wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.
Voraussetzungen für den Direktversand
Wer kann den Direktversand nicht nutzen?
Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
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Für die Beantragung eines Ausweises für Kinder bringen Sie bitte dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und ausgedruckt zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit.