Personalausweise/Reisepässe

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:

 
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.

Nach der Beantragung kann der Status online abgefragt werden.

Ist Ihr Ausweis/Pass zur Abholung bereit, können Sie diesen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin abholen. Samstags können leider keine Ausweisdokumente ausgeben werden. 

Personalausweis:

  • Ausstellung eines Personalausweises = 37,00 €
  • Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis = 10,00 €
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises außerhalb der Dienstzeit 23,00 €
  • Direktversand* Bundespersonalausweis 15,00 € 

 

Reisepass:

  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 70,00 €.
  • Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 €.
  • Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 €.
    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
  • Direktversand* Reisepass 15,00 €

 

*Direktversand für Ausweisdokumente 

Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15,00 € wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen müssen das Ausweisdokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur im Bürgerbüro abholen
  • Express Ausweisdokumentbestellungen können nur persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden 

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

  • Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben
  • Vor Übergabe müssen Sie sich meinem gültigen Ausweisdokument ausweisen
  • Wenn Sie nicht zu Hause anzutreffen sind, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument wieder zur Abholung dem Bürgerbüro übergeben
  • In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war
  • Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen (Siehe unter Formulare)
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