zurück
U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung eine sogenannte Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese erhalten Sie, wenn Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Wir informieren Sie auf Wunsch gern über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgröße gültige Einkommensgrenze. Die anzumietende Wohnung darf - je nach Personenzahl - eine bestimmte Wohnfläche nicht bzw. nur unwesentlich überschreiten. Angemessene Wohnungsgrößen sind beispielsweise für 1 Person: 50 qm, für 2 Personen: 65 qm, für 3 Personen: 80 qm, für 4 Personen: 95 qm, für 5 Personen: 110 qm.
Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen und der gezielten Wohnberechtigungsbescheinigung. Während die allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung für alle öffentlich geförderten Wohnungen von angemessener Größe gilt, wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein für eine ganz bestimmte Wohnung ausgestellt, die bezogen werden soll.
10,- Euro
Notwendige Unterlagen:
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch unter 02196 / 710-342, um zu klären, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.
In jedem Falle müssen vorgelegt werden:
- eine Einkommensbescheinigung (den Vordruck erhalten Sie bei uns) für jede Person des Haushalts, die über eigenes Einkommen verfügt,
- Einkommensnachweis
- Personalausweis
II. Wohnungsbaugesetz / Gesetz zur Förderung (WFNG NRW)
Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.