Wohngeld

Wohngeld berechnen und beantragen

Wer Anspruch hat, wie das Wohngeld berechnet wird

Seit dem 1. Januar 2023 haben zwei Millionen Haushalte in Deutschland mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten an Personen mit geringen Einkünften. Haushalte, die Einkommen auf Mindestlohn-Niveau erzielen, haben einen Wohngeldanspruch.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie im Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11.
Die Ausgabe und Annahme von Wohngeldanträgen erfolgt im Bürgerbüro, Telegrafenstraße 29-33.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeld-Rechner ausrechnen lassen. Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann mit dem Wohngeldrechner online ein Wohngeldantrag gestellt werden, indem ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden.

Hier finden Sie den Link zum Wohngeld-Rechner    Wohngeld-Rechner

Kontakt

Frau Lob

Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.

Frau I. Haupt

Sachbearbeitung Wohngeld

Ordnungsamt
Raum: 2.10
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
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Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.

Frau Hücker-Saleswski

Wohngeld, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
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Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

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