Zivil- und Katastrophenschutz

Das Ordnungsamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Katastrophenschutzes für die Stadt Wermelskirchen wahr.

Hierzu gehören die Aufgaben des Schutzes der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungfalle (Zivilschutz), für die der Bund zuständig ist, ebenso wie die Bewältigung von Großschadenslagen (friedensmäßiger Katastrophenschutz) im Auftrag des Landes.

An der Durchführung der Aufgaben wirken außer der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr eine Reihe von Organisationen (mit überwiegend ehrenamtlichen Helfern) sowie das Technische Hilfswerk und unter bestimmten Voraussetzungen auch Bundeswehr und Bundespolizei mit.

Kontakt

Herr A. Feldmann

Amtsleitung, Gefahrenabwehr, Schiedspersonen, Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung), Märkte, Messen und Ausstellungen, Kirmes

Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.