Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines
Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für
alle Organisationseinheiten der Stadt. Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem,
das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen
Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr
haben.
Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger
anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss
mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle
(innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service)
Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem. Preisbasis für die Abrechnung der
Betankungen ist der aktuelle Säulenpreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betankung.
Das Abrechnungssystem muss folgende Grundbedingungen enthalten:
- Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro
kraftstoffbetriebenem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte)
- für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche Abrechnung (Format
DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils
unterteilt nach den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen
unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser Tankbelege bekommt
der Fahrer schon beim Tanken.
Kopien der Tankbelege sind den monatlichen Abrechnungen unbedingt beizufügen
Es handelt sich um die Organisationseinheiten:
- Amt 10 Haupt-und Personalamt
- Amt 37/1 Feuerwehr
- Amt 37/2 Rettungsdienst
- Amt 50 Sozialamt
- Amt 51 Jugendamt
- Amt 65 Gebäudemanagement
- Amt 66 Betriebshof
- SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb
Die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende Daten
enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
- Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle)
- Art und Menge des getankten Kraftstoffes
- Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges
- Abzug gemäß Sonderkondition
- Mehrwertsteuer und Gesamtpreis
Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
- Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle)
- Art und Menge des getankten Kraftstoffes
- Basispreis des einzelnen Tankvorganges
- Unterschrift des Fahrers
Änderungen der o.g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind im Laufe des
Lieferzeitraumes möglich
Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei
der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag oder
ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden
Weitere Angaben und Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.