Die nächste Wahl steht vor der Tür: Am Sonntag, 14. September, wird gewählt. Dieses Mal werden in Wermelskirchen etwa 28.360 Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen insgesamt vier Stimmen in ihrer Stadt abgeben. Gewählt wird der Landrat oder die Landrätin des Rheinisch-Bergischen Kreises, der Kreistag, der Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen und der Stadtrat.
Sollte am 14. September einer der Bürgermeister- oder Landratskandidaten nicht die Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, findet zwei Wochen später am Sonntag, 28. September, eine Stichwahl statt.
Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren werden ab Mitte August per Wahlbenachrichtigung dazu aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die von Amtswegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger erhalten diese Wahlbenachrichtigungen automatisch, die bis spätestens 24. August verschickt werden.
Wichtig: Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, wendet sich dann bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen per Mail an wahlen@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 / 710-344. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 3. August um-, zu- oder aus Wermelskirchen wegziehen, informieren sich bitte bei ihrer Meldebehörde über ihr Wahlrecht.
Gewählt wird am Wahlsonntag, 14. September, entweder per Urnenwahlgang zwischen 8 und 18 Uhr in einem der 24 Wahllokale der Stadt Wermelskirchen oder vorab per Briefwahl. Das Wahllokal für den Urnenwahlgang steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Achtung: Bei den gewohnten Wahllokalen gibt es bei den Kommunalwahlen im September zwei Änderungen. Die Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 12 werden nicht in der Grundschule Tente, sondern im Ev. Gemeindehaus in Tente wählen. Im Wahlbezirk 20.2 steht zur Kommunalwahl am 14. September weder das Ev. Gemeindehaus Hülsen noch der Jägerhof zur Verfügung. Das Ausweich-Wahllokal ist im Nachbarbezirk in der Mehrzweckhalle Dhünn.
Ob eine Wahl in den Räumlichkeiten der Stadtbücherei (Wahlbezirk 6) stattfinden kann, steht noch nicht genau fest. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Wählerinnen und Wähler in das Berufskolleg umgeleitet, das sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. Eine entsprechende Beschilderung wird in dem Fall aufgebaut.
Die Briefwahlunterlagen können bereits ab dem 5. August 2025 online über einen Link unter www.wermelskirchen.de oder per E-Mail an wahlen@wermelskirchen bei der Stadt Wermelskirchen beantragt werden. Dies ist auch schon möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.
Wer am 14. September seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte und dies auch bei einer etwaigen Stichwahl plant, kann bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragen. Sollte es zum zweiten Wahlsonntag kommen, werden die Briefwahlunterlagen automatisch nach der Hauptwahl zugestellt. Eine erneute Beantragung ist dann nicht mehr erforderlich. Zur Stichwahl werden keine erneuten Wahlbenachrichtigungen verschickt!
Die Direkt-Briefwahl vor Ort im Bürgerbüro des Bürgerzentrums, Telegrafenstr. 29-33, ist ab dem 18. August zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Samstags ist keine Direkt-Wahl vor Ort möglich. Eine Terminvergabe für die Direkt-Briefwahl ist nicht erforderlich. Allerdings kann es je nach Andrang zu längeren Wartezeiten kommen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen und eines Wahlscheins mitzubringen. Wer für andere Personen Wahlunterlagen abholen möchte, muss dazu eine Vollmacht der Person mitbringen. Diese Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es dürfen nur für insgesamt vier weitere Personen Wahlunterlagen mitgenommen werden.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler neben einem Wahlschein vier Stimmzettel für vier Wahlen: der weiße Stimmzettel ist für den Kreistag, der rosa Stimmzettel für den Landrat oder die Landrätin, der hellblaue Stimmzettel für den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen und der hellgrüne Stimmzettel für den Stadtrat.
Als Landrat oder als Landrätin kandidieren bei dieser Wahl fünf Kandidaten und eine Kandidatin:
Arne Boetticher (CDU),
Jörg Wagner (Grüne)
Robert Gordon Winkels (SPD)
Dr. Alexander-Simon Engel (FDP)
Sebastian Weirauch (AfD)
Cornelia Swilllus-Knöchel (Die Linke)
Für das Amt des Bürgermeisters in Wermelskirchen treten fünf Kandidaten an:
Bernd Hibst (CD/Freie Wähler)
Lothar Dähn (FDP)
Daniel Rose (Zukunft Wermelskirchen),
sowie die beiden Einzelbewerber Jan Beschoten und Eric Jacques Yves Rouxel.
Für den Kreistag wie auch für den Stadtrat haben sich insgesamt 9 Parteien und Wählergruppen aufstellen lassen. Das sind beim Kreistag: die CDU, Grüne, SPD, FDP, AfD, Freie Wähler, Die Linke, Volt. Beim Stadtrat sind das: die CDU, SPD, Grüne, FDP, BüFo, Freie Wähler, Zukunft Wermelskirchen, AfD, Die Linke.
Auf jedem der vier Stimmzettel darf jeweils nur eine Stimme abgegeben werden.
Wichtig: Wer am Wahlsonntag verhindert ist und deshalb per Briefwahl wählen möchte, muss den roten Wahlbrief zusammen mit allen Wahl-Unterlagen bis spätestens 14. September, um 16 Uhr dem Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen portofrei per Post oder persönlich zugestellt haben. Briefwahlunterlagen aus dem Ausland sind bitte zu frankieren. Der Wahlschein muss unterzeichnet und die Briefwahlunterlagen nach genauen Vorgaben verpackt sein, da die Stimme andernfalls ungültig sein kann. Eine Anleitung, wie die Wahlunterlagen genau zu verpacken sind, liegt den Briefwahlunterlagen bei.
Wer bis Samstag, 13. September, 12 Uhr, die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, muss sich spätestens bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro persönlich gemeldet haben, um gegen Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung, die Unterlagen nicht erhalten zu haben, neue Unterlagen ausgestellt zu bekommen.
Info: Für weitere Fragen rund um die Kommunalwahlen in Wermelskirchen steht das Wahlbüro-Team unter den Rufnummern 02196 / 710-344 oder 710-106 zur Verfügung.
Übrigens: Für die beiden Wahltermine am 14. September und gegebenenfalls für die Stichwahl am 28. September fehlen noch einige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, ohne deren Einsatz eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen nicht möglich ist. Wer Interesse hat zu helfen, oder sich auch als Reserve-Wahlhelferin oder Helfer aufstellen lassen möchte, wendet sich bitte an das Wahlbüro-Team unter Telefon 02196 / 710-104.
Am Wahlsonntag sind die Ergebnisse wieder auf der Website der Stadt Wermelskirchen abrufbar.