Bebauungsplan Nr. 103 "Sonnenhöhe"


Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.05.2025 bis zum 25.06.2025

Planziel des Bebauungsplans Nr. 103 “Sonnenhöhe” ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit Fokus auf bezahlbarem Wohnraum für Familien in der Stadt.

Die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs liegen in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis zum 25. Juni 2025 im Flurbereich der 3. Etage des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, vor dem Raum 3.04 des Amtes für Stadtentwicklung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich zugänglich aus.

Online haben Sie folgende Möglichkeiten sich im angegebenen Zeitraum zu beteiligen:

1.) Im Kontaktformular Bürgerbeteiligung der Stadt Wermelskirchen; im unteren Bereich dieser Seite stehen die Unterlagen zum Download im PDF-Format bereit.

oder 

2.)  Im Beteiligungsportal des Landes NRW; hier sind die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs zeitgleich eingestellt.