Glasverbotszone an Matinee
Traditionell wird am Montag der jährlichen Herbstkirmes in Wermelskirchen die Matinee gefeiert.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass diese Matinee-Veranstaltung von sehr vielen - insbesondere auch jugendlichen - Personen aus der Stadt Wermelskirchen sowie aus den umliegenden Städten und Gemeinden frequentiert wird. Zum Feiern gehört auch der Konsum von Getränken.
Viele Besucherinnen und Besucher brachten sich bis zum Jahre 2011 die Getränke in Glasflaschen mit oder kauften diese in den umliegenden Einzelhandelsgeschäften. Nach dem Verzehr wurden die Flaschen oft im öffentlichen Straßenland liegengelassen, weggeschmissen oder auch bewusst zerschlagen, statt sie ordnungsgemäß zu entsorgen.
Durch den vermehrten Alkoholgenuss steigert sich leider erfahrungsgemäß die Gewaltbereitschaft der Besucherinnen und Besucher, mit der Folge möglicher Verletzungen bei den Betroffenen. Die Hemmschwelle, eine Flasche als Wurfgeschoss oder Schlagwaffe zu verwenden, sinkt.
Daher hat Rat der Stadt Wermelskirchen die Allgemeinverfügung über ein Verbot des Mitführens und der Benutzung von Glasflaschen und Glasbehältnissen jeglicher Größe und Gläsern, die größer sind als 0,2 Liter Fassungsvermögen außerhalb von geschlossenen Räumen in dem festgelegten Bereich jeweils für Kirmesmontag der Herbstkirmes (Matinee) eines jeden Jahres in der Zeit von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlassen.
Die Maßnahmen in den Jahren von 2012 bis heute, waren ein voller Erfolg. Kein Glasbruch, geringe Verschmutzung und keine Verletzungen führten zu tollen und friedvollen Partys.
Auch in diesem Jahr gilt dieses Verbot daher erneut am Montag, 1. September.