Kirmestermine ab 2026

 

2026:

Dhünner Kirmes22.08. (vorletztes Wochenende im August)bis 24.08.2026
Herbstkirmes28.08. (letzter Sonntag im August)bis 01.09.2026

 

2027:

Frühjahrskirmes06.05. (Christi Himmelfahrt)bis 09.05.2027
Dhünner Kirmes21.08. (vorletztes Wochenende im August)bis 23.08.2027
Herbstkirmes27.08. (letzter Sonntag im August)bis 31.08.2027



2028:

Frühjahrskirmes25.05. (Christi Himmelfahrt)bis 28.05.2028
Dhünner Kirmes19.08. (vorletztes Wochenende im August)bis 21.08.2028
Herbstkirmes25.08. (letzter Sonntag im August)bis 29.08.2028



2029:

Frühjahrskirmes10.05. (Christi Himmelfahrt)bis 13.05.2029
Dhünner Kirmes18.08. (vorletztes Wochenende im August)bis 20.08.2029
Herbstkirmes24.08. (letzter Sonntag im August)bis 28.08.2029

 

2030:

Frühjahrskirmes30.05. (Christi Himmelfahrt)bis 02.06.2030
Dhünner Kirmes17.08. (vorletztes Wochenende im August)bis 19.08.2030
Herbstkirmes23.08. (letztes Wochenende im August)bis 27.08.2030

 

 

Glasverbotszone an Matinee

Traditionell wird am Montag der jährlichen Herbstkirmes in Wermelskirchen die Matinee gefeiert.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass diese Matinee-Veranstaltung von sehr vielen - insbesondere auch jugendlichen - Personen aus der Stadt Wermelskirchen sowie aus den umliegenden Städten und Gemeinden frequentiert wird. Zum Feiern gehört auch der Konsum von Getränken.
 

Viele Besucherinnen und Besucher brachten sich bis zum Jahre 2011 die Getränke in Glasflaschen mit oder kauften diese in den umliegenden Einzelhandelsgeschäften. Nach dem Verzehr wurden die Flaschen oft im öffentlichen Straßenland liegengelassen, weggeschmissen oder auch bewusst zerschlagen, statt sie ordnungsgemäß zu entsorgen. 
Durch den vermehrten Alkoholgenuss steigert sich leider erfahrungsgemäß die Gewaltbereitschaft der Besucherinnen und Besucher, mit der Folge möglicher Verletzungen bei den Betroffenen. Die Hemmschwelle, eine Flasche als Wurfgeschoss oder Schlagwaffe zu verwenden, sinkt. 

Daher hat Rat der Stadt Wermelskirchen die Allgemeinverfügung über ein Verbot des Mitführens und der Benutzung von Glasflaschen und Glasbehältnissen jeglicher Größe und Gläsern, die größer sind als 0,2 Liter Fassungsvermögen außerhalb von geschlossenen Räumen in dem festgelegten Bereich jeweils für Kirmesmontag der Herbstkirmes (Matinee) eines jeden Jahres in der Zeit von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlassen. 

Die Maßnahmen in den Jahren von 2012 bis heute waren ein voller Erfolg. Kein Glasbruch, geringe Verschmutzung und keine Verletzungen führten zu tollen und friedvollen Partys.
Auch in diesem Jahr gilt dieses Verbot daher erneut am Montag, 31. August.