Matinee: Gläser dürfen nicht benutzt und nicht mitgeführt werden

Traditionell wird am Montag der jährlichen Herbstkirmes in Wermelskirchen Matinee gefeiert! 

Zur Matinee-Veranstaltung kommen sehr viele - insbesondere auch jugendliche - Personen aus der Stadt Wermelskirchen sowie aus den umliegenden Städten und Gemeinden. Zum Feiern gehört dabei auch regelmäßig der Konsum von Getränken. 

Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die Feiernden nicht nur in der Außengastronomie ihre Getränke kaufen. Viele brachten sich ihre Getränke bis zum Jahr 2011 in Glasflaschen mit oder kauften diese in den umliegenden Einzelhandelsgeschäften, um sie anschließend auszutrinken. Meistens wurden die leeren Flaschen dann nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern einfach auf den Boden gestellt, in den Rinnstein geworfen, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. 

Durch den vermehrten Alkoholgenuss steigert sich erfahrungsgemäß die Gewaltbereitschaft der Besucherinnen und Besucher, mit der Folge möglicher, erheblicher Verletzungen bei den Betroffenen. Die Hemmschwelle, eine Flasche als Wurfgeschoss oder Schlagwaffe zu verwenden, ist deutlich gesunken. 

Daher hat Rat der Stadt Wermelskirchen eine Allgemeinverfügung über ein Verbot des Mitführens und der Benutzung von Glasflaschen und Glasbehältnissen jeglicher Größe und Gläsern mit mehr als 0,2 Liter Fassungsvermögen außerhalb von geschlossenen Räumen in dem festgelegten Bereich jeweils für den Matinee-Montag der Herbstkirmes (Matinee) in der Zeit von 10 bis 24 Uhr erlassen. 

Die Maßnahmen ist seit 2012 sehr erfolgreich, weil das Risiko von Glasbruch, Verschmutzung und Verletzungen bei den tollen und friedvollen Partys minimiert wird. 

Im Jahr 2025 gilt dieses Verbot daher erneut.