zurück
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
K.
Witt
Standesbeamtin
Standardöffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.
Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?
Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.
Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.
Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.
Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet.
Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
Allgemeine Hinweise:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
§§ 11 bis 13 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Rathaus
Raum: 1.05
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.