Anmeldung der Eheschließung

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Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden.

Geheiratet werden kann nach erfolgter Eheanmeldung übrigens in ganz Deutschland.

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Zwei deutsche Verlobte unterliegen hinsichtlich ihrer Ehevoraussetzungen dem deutschen Recht. Hat jedoch mindestens ein Verlobter eine andere Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten müssen ausländisches Recht beachten und anwenden. Teilweise sind weitere Verfahrensschritte zu beachten und weitere Unterlagen nötig. Gerne melden Sie sich bei uns per Email mit Ihren Daten, damit wir Sie entsprechend beraten können. In manchen Fällen hilft auch ein persönliches Gespräch. Ein Termin dafür können Sie gerne telefonisch mit dem Team vom Standesamt vereinbaren.

Die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Wermelskirchen ist auch online möglich.

Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet. 

Die digitale Einreichung der Unterlagen ersetzt nicht eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat zu prüfen, ob Ehehindernisse vorliegen. Es ist daher vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann. Viele Unterlagen können Sie in Wermelskirchen bereits online beantragen. 

Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Standesamt, um die letzten Details Ihrer Eheschließung zu besprechen.

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro. Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben. 

Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:
 

  • Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Eine erweiterte Meldebescheinigung , ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung. Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Entfällt für die Verlobten, die ihren Hauptwohnsitz in Wermelskirchen haben und hier heiraten wollen.
  • Eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder. Erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

 
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
 

  • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft in Form einer „beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der Vorehe, bzw. einer beglaubigten Abschrift aus dem Ehe-, oder Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk" - dies erhalten Sie vom Standesamt Ihres Heiratsortes.
    Sollte die Ehe im Ausland geschlossen und/oder geschieden worden sein, setzen Sie sich mit unserem Standesamt in Verbindung.

 
Allgemeine Hinweise:
 

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt berät Sie gerne.
 

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Aufgebot Standesamt Heirat Hochzeit

Kontakt

Frau K. Witt

Rathaus
Raum: 1.05
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
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Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.