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Planziel des Bebauungsplans ist der Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie eines Ersatzbaues für den Standort der Grundschule „Am Haiderbusch“. Im nördlichen Teilbereich wurde zudem eine Fläche in den Geltungsbereich aufgenommen, die dem naturschutzrechtlichen Ausgleich dienen soll.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet während des oben genannten Zeitraums durch eine Veröffentlichung im Internet statt. Ergänzend erfolgt zeitgleich, wie in der amtlichen Bekanntmachung dargestellt, eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Bürgerzentrum.
Online haben Sie die folgenden zwei Möglichkeiten sich im angegebenen Zeitraum zu beteiligen:
oder
Folgende Unterlagen zum Sachstand des Bebauungsplans Nr. 92 „Tente-Unterstraße“ stehen zur Verfügung:
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