47. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationsquartier Rhombus Areal“


Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute Offenlage) gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB vom 19.10.2026 bis zum 18.11.2026

Planziel der 47. FNP-Änderung „Innovationsquartier Rhombus Areal“ ist die Grundlage für die Entwicklung eines insgesamt nachhaltigen Quartiers inklusive des sogenannten Rhombus-Campus, eines neuen Gebäudes für das Hallenbad, der Volkshochschule und des sogenannten „Haus der Vereine“. Zusätzlich sind ein Seniorenpflegeheim, der sogenannte „Gesundheitsturm“ sowie etwa  75 Wohneinheiten geplant.

Die Offenlage wird erneut durchgeführt, da die Begründung der Flächennutzungsplanänderung nicht in seiner aktuellen Fassung im Zeitraum der ersten Offenlage ausgelegt wurde. Geändert hat sich Kapitel 4 der Begründung mit folgenden Unterkapiteln: Alternativenprüfung (4.1), Bodenschutz (4.2), Klimaschutz (4.3), Auswirkungen auf natürliche und anthropogene Schutzgüter (4.4), Bodendenkmale, Altlasten, Kampfmittel (4.5) und Ver- und Entsorgung (4.6) sowie das Rechtsgrundlagenverzeichnis (Kapitel 5). Alle weiteren Inhalte sind identisch zu den Inhalten der ersten Offenlage.

Die Unterlagen der FNP-Änderung liegen in der Zeit vom 19. Oktober 2026 bis zum 11. November 2026 im Flurbereich der 3. Etage des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, vor den Räumen 3.03 bis 3.05 des Amtes für Stadtentwicklung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich zugänglich aus.

Online haben Sie folgende Möglichkeiten sich im angegebenen Zeitraum zu beteiligen:

  1. Im Kontaktformular Bürgerbeteiligung der Stadt Wermelskirchen; im unteren Bereich dieser Seite stehen die Unterlagen zum Download im PDF-Format bereit.

    oder
     
  2. Im Beteiligungsportal des Landes NRW; hier sind die Unterlagen zeitgleich eingestellt.