Parallelverfahren: 47. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet vom 15. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026

Planziel des Bebauungsplans ist ein insgesamt nachhaltiges Innovationsquartier – Kfz-verkehrsarm, energetisch, ökologisch, nutzungsbezogen und unter Berücksichtigung des zirkulären Bauens. Die betroffene Fläche ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen als Mischgebiet (M) im Norden und Gewerbegebiet (G) dargestellt und soll mit der 47. Änderung in Gänze in ein Mischgebiet (M) geändert werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet während des oben genannten Zeitraums durch eine Veröffentlichung im Internet statt. Ergänzend erfolgt zeitgleich, wie in der amtlichen Bekanntmachung dargestellt, eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Bürgerzentrum.

Online haben Sie die folgenden zwei Möglichkeiten sich im angegebenen Zeitraum zu beteiligen:

  1. Im Kontaktformular Bürgerbeteiligung der Stadt Wermelskirchen.
  2. Im Beteiligungsportal des Landes NRW.